Unsere dörfliche Struktur ist von einer lebendigen Natur geprägt. Auch wenn in den letzten Jahren besonders in den Sommermonaten längere Trockenzeiten zunehmen und die Vegetation dadurch erschwert wird, wachsen die Pflanzen, im Frühjahr besonders stark. Dabei kennt die Natur keine Grenzen. Bevor es in einigen Wochen wieder stärkere Austriebe gibt, die in Straßen, Wege oder auf das Nachbarsgrundstück wachsen, schneiden Sie Bäume und Sträucher rechtzeitig zurück. Die Regel ist ganz einfach:
Die Fällung, Rodung oder der massive Rückschnitt von Bäumen ist grundsätzlich nur in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28./29. Februar eines Jahres zulässig und folglich innerhalb der Vegetationszeit zu unterlassen.
Daher ist jetzt noch Zeit ihre Pflanzen im Zaum zu halten. Innerhalb des Verbotszeitraumes zwischen Anfang März und Ende September dürfen Bäume und Gehölze nur zurückgeschnitten werden, wenn Gefahr im Verzug ist – also immer dann, wenn ein Baum, oder seine Bestandteile, durch Absterben, morsche Äste, Windbruch oder sonstige nachteilige Rahmenbedingungen eine Gefahr für Leib und Leben der Menschen darstellt (www.plantopedia.de/baumschnitt-wann-verboten/).
Dieter Langenbach
Werlau, Ortsvorsteher