Im Rahmen der Bundesförderung „Regionalbudget“ können auch in diesem Jahr Anträge zur finanziellen Unterstützung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € netto) gestellt werden. Sowohl Kommunen, als auch Vereine, Organisationen und Private können von dieser Förderung profitieren.

Entscheidend für die Auswahl der Projektidee ist, wie gut sie die Gemeinden in der Region mit neuen Ideen voranbringt. Daher müssen die Projekte zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie der Region (LILE) und deren Handlungsfelder beitragen. Lebenswerte Siedlungsstrukturen am Mittelrhein, zukunftsfähige Tourismus- und Wirtschaftsstrukturen, der Erhalt und die nachhaltige Entwicklung der Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal sowie Themen zu Gesellschaft und Gemeinschaft im UNESCO-Welterbegebiet.

Bis zum 20.03.2021 müssen die Projektskizzen eingereicht werden. Die Projektauswahl durch die LAG erfolgt Anfang Mai 2020. Geförderte Projekte müssen dann mit anschließender Einreichung der Belege bis zum 01.10.2021 umgesetzt werden. Gefördert werden können zum Besipiel Dorferneuerungsplanungen, Spielplätze, Grünflächen, Wanderwege, Co-Working Spaces, die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten-und Grünflächen, der Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen und vieles anderes in den Bereichen Grundversorgung und Infrastruktur.

Ausführliche Informationen und sämtliche Vordrucke sind 
auf der Homepage www.lag-welterbe.de zu finden!