Bestellungen von Brennholz für die Saison 2024/25 sind ab sofort und bis zum 31.01.2025 möglich!
Das Wichtigste in Kürze: Brennholzanfragen können ab sofort und bis zum 31.01.2025 gerne online unter https://www.wald.rlp.de/forstamt-boppard/angebote/brennholz abgeben werden. Wie das genau geht, erfahren Sie weiter unten!
Pro Haushalt und Jahr können bis zu 7 Festmeter (≙ 10 Raummeter) angefragt werden. Ein Festmeter Brennholz kostet diese Saison 50,00 € für Laubholz (mix) und 21,00 € für Nadelholz inkl. regulär 7 % MwSt. Das Brennholz erhalten Sie, je nach Witterung, im Frühjahr/Sommer 2024/2025, gefällt, entastet und grob gestapelt am Wegesrand. Angeboten werden die sogenannten Brennholzpolter in 5 Raummeter (≙ 3,5 Festmeter) und 10 Raummeter (≙ 7 Festmeter). Wenn Sie das Holz im Wald aufarbeiten, benötigen Sie den Nachweis über einen besuchten Motorsägenkurs. Unabhängig davon ist die Vorlage eines Feuerstättennachweises verpflichtend notwendig.
So läuft eine Brennholz-Bestellung ab
Bestellen können Sie das Brennholz über das Online-Formular des Forstamtes Boppard. Wenn Sie online bestellen, erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse. Bestellungen werden nur vom 01.09.2024 bis 31.01.2025 angenommen.
Dieser relativ kurze Zeitraum für Brennholzbestellungen hilft uns bei der Planung der Fällarbeiten im Winter. Außerdem trägt er zur fairen Verteilung des Brennholzes bei. Später eintreffende Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden!
Sie können folgende Mengen anfragen: Pro Haushalt und Jahr können bis zu 7 Festmeter. Ein Festmeter entspricht 1,4 Raummetern oder Ster. Der Preis für 1 Festmeter Brennholz beträgt 50,00 € für Laubholz (mix) und 21,00 € für Nadelholz inkl. regulär 7 % MwSt. Falls Sie Anregungen haben, können Sie diese im Feld ,,Ihre Nachricht an uns“ mitteilen.
Bei der Bestellung wählen Sie bitte das Forstamt Boppard und das Forstrevier Sankt Goar aus, zu dem unser Gemeindewald gehört. Das bestellte Holz erhalten Sie im kommenden Frühjahr/Sommer als gepoltertes Holz am Wegesrand. Das bedeutet, dass die Bäume bereits gefällt, entastet und am Wegesrand grob gestapelt sind. Unser Förster weist Sie dann entsprechend ein.
Bitte beachten Sie: Bei sehr nasser Witterung können wir, um den Waldboden zu schonen, das gefällte Holz nicht an den Weg rücken. Es kann daher sein, dass Sie Ihr Brennholz daher etwas verzögert zugeteilt bekommen. Es wird kein Brennholz ausgeliefert. Anschließend erhalten Sie Ihre Rechnung. Nachdem Sie diese beglichen haben, können Sie damit beginnen, Ihr zugewiesenes Brennholz einzuschneiden und/oder abzufahren.
Bitte haben Sie dann die Rechnung und einen Zahlungsbeleg (z. B. Überweisungsbeleg oder Screenshot online-Banking) dabei. Bitte beachten Sie: Das Holz ist frisch gefällt und durch den Baumsaft noch sehr nass. Es brennt erst gut, wenn es mindestens ein, besser zwei Jahre, gesägt, gespalten und aufgestapelt trocknen konnte. Das Lagern des Brennholzes im Gemeindewald ist nicht gestattet. Daher ist das zugeteilte Holz zeitnah aufzuarbeiten und aus dem Wald abzufahren. Für die Aufarbeitung mit der Motorsäge benötigen Sie den Nachweis eines besuchten Motorsägenkurses. Arbeiten Sie mit der Motorsäge nie alleine und tragen Sie unbedingt Ihre persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus: Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Lederhandschuhe, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Wald und wünschen gutes Gelingen mit Ihrem Brennholz!