Dieses Verkehrsschild (VZ250) kennen alle Fahrer eines Kraftfahrzeuges – sollte man zumindest meinen. Leider kommt es immer öfters vor, dass PKWs auf landwirtschaftlichen Wegen (verbotener Weise) fahren. Bislang wurde das Befahren noch geduldet. Nach mehreren Hinweisen aus der Bevölkerung sehe ich mich jedoch veranlasst, auf das Verbot des Befahrens von landwirtschaftlichen Wegen hinzuweisen. Eine Missachtung kann mit einem Bußgeld von 20 € geahndet werden. Insbesondere häuft sich die Nutzung durch Hundebesitzer, die ihre Hunde aus dem Auto lassen und eine kleine „Ausfahrt“ machen. Leider geben körperliche Einschränkungen keine Erlaubnis, Verbote zu umgehen. Die Straßenverkehrsordnung ist hier eindeutig.
Daher appelliere ich an all diejenigen, die landwirtschaftliche Wege ohne Berechtigung nutzen, das Verbot künftig zu beachten. Sollte keine Besserung der Situation eintreten, müssten Kontrollen und eine Ahndung mit einem Bußgeld beauftragt werden. Soweit muss es doch nicht kommen.
Dieter Langenbach
Ortsvorsteher